Glossar zur Risikolebensversicherung
Versicherungsverträge sind reich an Fachbegriffen. Wer die zentralen Termini einer Risikolebensversicherung kennt, kann Bedingungen, Angebote und Versicherungsschein leichter einordnen. Dieses Glossar fasst die wichtigsten Begriffe in kompakter Form zusammen und verlinkt jeweils auf weiterführende Beiträge.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den der Versicherer im Leistungsfall an die Bezugsberechtigten auszahlt. Sie wird im Vertrag festgelegt und kann über die Laufzeit konstant oder fallend ausgestaltet sein.
Versicherungsnehmer und versicherte Person
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag mit dem Versicherer schließt und den Beitrag schuldet. Versicherte Person ist diejenige, deren Todesfallrisiko abgesichert wird. Beide Rollen können identisch sein, müssen es aber nicht — beispielsweise bei einer Über-Kreuz-Versicherung.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht legt fest, wer im Leistungsfall die Versicherungssumme erhält. Es kann widerruflich oder unwiderruflich vereinbart werden. Eine widerrufliche Bezugsberechtigung kann der Versicherungsnehmer jederzeit ändern, eine unwiderrufliche nur mit Zustimmung der bezugsberechtigten Person.
Bruttobeitrag, Nettobeitrag, Zahlbeitrag
Der Bruttobeitrag ist der vertraglich vereinbarte Höchstbeitrag. Aus ihm wird durch Verrechnung mit Überschussanteilen der Zahlbeitrag, also der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Der Nettobeitrag bezeichnet je nach Tarif unterschiedliche kalkulatorische Größen.
Risikoprüfung
Die Risikoprüfung ist die Bewertung des individuellen Sterberisikos der versicherten Person durch den Versicherer. Grundlage sind in der Regel Gesundheitsfragen, gegebenenfalls Berufs- und Hobbyangaben. Ergebnis kann eine normale Annahme, eine Annahme mit Risikozuschlag, eine Ausschlussklausel oder eine Ablehnung sein.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, alle vom Versicherer gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verstöße können im Leistungsfall zur Leistungsverweigerung oder zum Vertragsrücktritt führen.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Typische Anlässe sind Heirat, Geburt eines Kindes oder Hauskauf.
Verlängerungsoption
Die Verlängerungsoption erlaubt eine Verlängerung der ursprünglichen Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sie muss bei Vertragsabschluss vereinbart sein.
Beitragsdynamik
Die Beitragsdynamik passt Beitrag und Versicherungssumme regelmäßig an, um die reale Kaufkraft des Schutzes über die Vertragslaufzeit zu erhalten.
Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung ist eine Beteiligung der Versicherten an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen. Sie kann den Zahlbeitrag senken oder die Versicherungssumme erhöhen.
Weitere wichtige Begriffe und Querverweise
Über die im Hauptteil definierten Grundbegriffe hinaus tauchen in Vertragsunterlagen regelmäßig weitere Fachausdrücke auf, deren Verständnis bei der Vertragsprüfung hilfreich ist. Der Risikobeitrag bezeichnet den Anteil des gezahlten Beitrags, der zur reinen Risikodeckung dient — bei einer Risikolebensversicherung ist dies nahezu der gesamte Beitrag abzüglich Verwaltungs- und Abschlusskosten. Die Sterbetafel ist die statistische Grundlage, auf der Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls in jeder Altersgruppe kalkulieren. Aktuell verwenden deutsche Lebensversicherer überwiegend die Tafeln DAV 2008 T für die Risikoversicherung.
Begriffe wie Karenzzeit, Wartezeit oder Selbstmordklausel bezeichnen Sonderregelungen, in denen der Versicherungsschutz in den ersten Vertragsmonaten oder -jahren nur eingeschränkt greift. Üblich ist eine dreijährige Selbstmordklausel gemäß § 161 VVG, die den Schutz bei vorsätzlicher Selbsttötung in den ersten drei Vertragsjahren ausschließt. Die Anzeigeobliegenheit bezeichnet die gesetzliche Pflicht, alle für den Vertragsabschluss erheblichen Umstände — insbesondere Gesundheitsfragen — vollständig und korrekt zu beantworten. Wer diese Begriffe kennt und korrekt einordnen kann, ist bei Vertragsverhandlungen und im Leistungsfall deutlich besser aufgestellt.
Auch die Begriffe Versicherungsfall, Leistungsfall und Versicherungsperiode werden in der Praxis häufig synonym verwendet, sind rechtlich aber zu unterscheiden: Der Versicherungsfall bezeichnet das Ereignis, das den Anspruch auslöst (hier: der Tod der versicherten Person), der Leistungsfall die tatsächliche Auszahlung nach Prüfung durch den Versicherer, und die Versicherungsperiode den Zeitabschnitt, in dem der Beitrag bezahlt wird (in der Regel ein Monat oder Jahr). Diese Unterscheidung ist relevant für Kündigungsfristen, Leistungsbeginn und die Berechnung von Prämienanteilen bei unterjähriger Vertragsbeendigung.
Spezifische Vertragsbegriffe im Detail
Der Begriff Karenzzeit bezeichnet eine Frist nach Vertragsabschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht erbracht werden. Die klassische Karenzzeit der Risikolebensversicherung ist die dreijährige Selbstmordklausel nach § 161 VVG: Verstirbt die versicherte Person innerhalb der ersten drei Vertragsjahre durch vorsätzliche Selbsttötung, ist der Versicherer leistungsfrei. Diese Klausel schützt vor missbräuchlichen Konstellationen und ist in praktisch allen deutschen Verträgen Standard.
Der Risikoausgleich bezeichnet die versicherungsmathematische Grundlage, auf der das individuelle Risiko in einem Kollektiv geschultert wird: Viele Versicherte zahlen kalkulierte Beiträge, wenige erleiden den Versicherungsfall, die Gesamtleistung des Versicherers entspricht der summierten Erwartung. Dieses Prinzip funktioniert nur bei großen Versichertenbeständen mit ausreichender statistischer Basis. Die Begriffe Beitragsfreistellung, Rückkauf und Stornoabschlag sind in der reinen Risikolebensversicherung nur begrenzt relevant — anders als bei kapitalbildenden Verträgen entstehen bei Vertragsbeendigung keine ausgewiesenen Werte, die zurückgefordert werden könnten.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Zahlbeitrag?
- Der Bruttobeitrag ist der vertraglich vereinbarte Maximalbeitrag. Der Zahlbeitrag ergibt sich nach Verrechnung mit Überschussanteilen und ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag.
- Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht?
- Sie verpflichtet den Antragsteller, alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Verstöße können den Versicherungsschutz gefährden.
- Wer ist Versicherungsnehmer, wer versicherte Person?
- Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Versicherte Person ist diejenige, deren Todesfallrisiko abgesichert wird. Beide Rollen können identisch sein oder auseinanderfallen.
- Was ist eine Risikoprüfung?
- Die Risikoprüfung ist die Bewertung des individuellen Sterberisikos der versicherten Person durch den Versicherer auf Basis der Gesundheits- und Risikofragen.
- Was umfasst die Überschussbeteiligung?
- Sie umfasst die Beteiligung der Versicherten an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen, etwa aus Risiko-, Kosten- und Kapitalanlageergebnis.