Monatliche Kündbarkeit der RLV
Die Risikolebensversicherung gehört zu den langfristig konzipierten Verträgen, sieht aber regelmäßig kurzfristige Kündigungsmöglichkeiten vor. Eine monatliche Kündbarkeit ist bei vielen Tarifen üblich. Wer kündigt, sollte die Folgen für den Versicherungsschutz und die Möglichkeit eines neuen Vertrags bewusst abwägen.
Gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen
Risikolebensversicherungen können regelmäßig zum Ende der Versicherungsperiode gekündigt werden. Wird der Beitrag monatlich gezahlt, ist häufig eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich. Maßgeblich sind die individuellen Vertragsbedingungen sowie die gesetzlichen Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Form der Kündigung
Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen. Üblich sind Brief, Fax oder E-Mail mit eindeutiger Identifikation des Vertrags. Versicherer bestätigen den Eingang regelmäßig schriftlich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, versendet das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein.
- Eindeutige Angabe des Vertrags (Versicherungsnummer, Name)
- Klares Kündigungsdatum
- Schriftform mit Unterschrift
- Versand mit Nachweismöglichkeit
- Einholen einer schriftlichen Bestätigung
Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Versicherungsschutz. Eine reine Risikolebensversicherung sieht keinen Rückkaufswert vor; eine Auszahlung erfolgt damit nicht. Verstirbt die versicherte Person nach Vertragsende, besteht kein Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme.
Schutzlücke vermeiden: Vor einer Kündigung sollte der weitere Absicherungsbedarf geprüft werden. Wer einen neuen Vertrag plant, schließt diesen idealerweise vor der Kündigung des bestehenden Vertrags ab.
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Konstellationen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht — beispielsweise nach einer Beitragserhöhung in dynamischen Tarifen oder bei einer für den Versicherten ungünstigen Vertragsänderung. Die konkreten Voraussetzungen sind im Vertrag und im VVG geregelt.
Alternativen zur Kündigung
Wer den Beitrag senken möchte, kann anstelle einer Kündigung eine Reduktion der Versicherungssumme oder eine Anpassung der Zahlweise erwägen. Auch eine kurzfristige Stundung kann eine sinnvolle Alternative sein, um Schutzlücken zu vermeiden.
Kündigungsfristen und strategische Überlegungen
Risikolebensversicherungen sind in Deutschland nach gesetzlichen Mindestregelungen üblicherweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündbar — bei monatlicher Beitragszahlung also faktisch monatlich. Diese Flexibilität unterscheidet die RLV grundlegend von langfristig gebundenen kapitalbildenden Versicherungen, bei denen Kündigungen erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen können. Bei einer reinen Risikolebensversicherung entsteht durch die Kündigung kein Verlust, weil keine Sparkomponente angesammelt wurde.
Eine Kündigung sollte dennoch nicht voreilig erfolgen: Wer einen bestehenden Vertrag beendet und später erneut eine Risikolebensversicherung benötigt, muss eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren — mit dem Risiko, dass zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen Risikozuschläge oder gar Ablehnungen nach sich ziehen. Bei kurzfristiger wirtschaftlicher Not ist daher häufig eine Beitragspause, eine Herabsetzung der Versicherungssumme oder ein Tarifwechsel die bessere Wahl. Erst wenn der Versicherungsbedarf endgültig entfallen ist — etwa weil die Baufinanzierung abgelöst und die Kinder wirtschaftlich selbständig sind —, ist die Kündigung die wirtschaftlich saubere Lösung. Sie sollte schriftlich erfolgen und durch eine Eingangsbestätigung des Versicherers dokumentiert werden.
Die Kündigung sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen und idealerweise per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung des Versicherers dokumentiert werden. Eine elektronische Kündigung per E-Mail wird von vielen Versicherern akzeptiert, sollte aber durch Bestätigung des Eingangs abgesichert werden. Nach erfolgreicher Kündigung bestätigt der Versicherer das Vertragsende schriftlich; diese Bestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 11 VVG kann durch vertragliche Vereinbarungen nicht zum Nachteil des Versicherten abbedungen werden — eine längere Kündigungsfrist als ein Monat zum Ende der Versicherungsperiode ist in deutschen Verbraucherverträgen unzulässig.
Eine Kündigung wird wirksam zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Bei monatlicher Beitragszahlung also zum Ende des laufenden Monats. Ab Wirksamkeit besteht kein Versicherungsschutz mehr; bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Strategische Aspekte der Kündigung
Vor jeder Kündigung sollte geprüft werden, ob der Versicherungsbedarf tatsächlich entfallen ist oder ob eine Anpassung — Reduzierung der Versicherungssumme, Verkürzung der Restlaufzeit, Tarifwechsel — die wirtschaftlich bessere Lösung wäre. Wer einen langjährigen RLV-Vertrag kündigt und später erneut Versicherungsschutz benötigt, muss eine neue Risikoprüfung absolvieren — mit dem Risiko, dass zwischenzeitliche Erkrankungen Risikozuschläge oder Ablehnungen nach sich ziehen.
Die Faustregel bei beabsichtigtem Vertragswechsel lautet: erst den neuen Vertrag verbindlich abschließen, dann den alten kündigen. So vermeidet man eine Phase ohne Versicherungsschutz, in der ein plötzliches Gesundheitsproblem den Neuabschluss verhindern könnte. Die Kündigung sollte schriftlich, idealerweise per Einschreiben oder mit elektronischer Eingangsbestätigung erfolgen; der Versicherer bestätigt das Vertragsende anschließend schriftlich.
Bei Vertragsänderungen statt Kündigung — etwa Reduzierung der Versicherungssumme, Verkürzung der Restlaufzeit, Wechsel der Zahlweise — bleibt der ursprüngliche Vertragsbeginn und damit das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten. Diese Optionen sind wirtschaftlich häufig vorteilhafter als eine vollständige Kündigung mit späterem Neuabschluss zu höherem Alter. Versicherer informieren regelmäßig auf Anfrage über die konkreten Anpassungsoptionen des bestehenden Vertrags.
Häufige Fragen
- Kann ich monatlich kündigen?
- Bei monatlicher Beitragszahlung ist häufig eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich. Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen.
- Welche Form muss die Kündigung haben?
- Schriftform mit eindeutiger Vertragsangabe und Unterschrift wird empfohlen. Einschreiben mit Rückschein ermöglicht den Nachweis.
- Bekomme ich Geld zurück?
- Nein. Eine reine Risikolebensversicherung sieht keinen Rückkaufswert vor. Bei Kündigung erfolgt keine Auszahlung.
- Was passiert bei einem Sonderkündigungsrecht?
- Bei bestimmten Vertragsänderungen — etwa Beitragserhöhungen in dynamischen Tarifen — besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit kurzer Frist.
- Sollte ich vor der Kündigung einen neuen Vertrag abschließen?
- Ja, sofern weiterer Absicherungsbedarf besteht. So lässt sich eine Schutzlücke vermeiden, da ein neuer Vertrag eine eigene Risikoprüfung voraussetzt.