Pflegeleistung als Zusatzbaustein der Risikolebensversicherung

Einige Tarife der Risikolebensversicherung enthalten einen Pflegezusatzbaustein. Tritt eine schwere Pflegebedürftigkeit ein, kann ein Teil der Versicherungssumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden. Damit wird die RLV in begrenztem Umfang um eine Pflegekomponente ergänzt — sie ersetzt jedoch keine eigenständige Pflegeversicherung.

Funktionsweise des Pflegezusatzes

Wird in einem Tarif eine Pflegeleistung vereinbart, kann bei Eintritt einer im Vertrag definierten Pflegestufe — meist Pflegegrad 4 oder 5 nach SGB XI — eine vorgezogene Auszahlung beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt an die versicherte Person und wird mit der späteren Todesfallleistung verrechnet.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die formale Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den geltenden gesetzlichen Maßstäben — in Deutschland in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof. Die jeweilige Pflegegrad-Einstufung ist Teil der Antragsunterlagen.

Höhe und Begrenzungen

Die Höhe der vorgezogenen Pflegeleistung ist tariflich geregelt und kann pauschal, prozentual oder in Form einer monatlichen Rente gestaltet sein. Häufig handelt es sich um einen Teilbetrag der Versicherungssumme; eine vollständige Vorab-Auszahlung ist möglich, aber nicht der Standard.

Eigenständige Pflegeversicherung: Der Pflegezusatzbaustein ersetzt keine eigenständige Pflegezusatz- oder Pflegerentenversicherung. Wer einen umfassenden Pflegeschutz wünscht, sollte zusätzlich entsprechende Produkte prüfen.

Vor- und Nachteile

Der Vorteil des Zusatzbausteins liegt in der Bündelung mehrerer Risiken in einem Vertrag und damit der vereinfachten Verwaltung. Der Nachteil ist, dass die Pflegeleistung die Todesfallabsicherung schmälert und der Leistungsumfang im Vergleich zu einer dedizierten Pflegeversicherung regelmäßig begrenzt ist.

Tarifvergleich

Die Ausgestaltung des Pflegezusatzes unterscheidet sich erheblich zwischen Anbietern. Maßgeblich für eine Bewertung sind die Definition der Auslösekriterien, die Höhe der Leistung sowie eventuelle Wartezeiten. Eine sorgfältige Prüfung der Bedingungen vor Vertragsabschluss ist empfehlenswert.

Abgrenzung zur eigenständigen Pflegeversicherung

Ein Pflegezusatzbaustein in einer Risikolebensversicherung ist regelmäßig deutlich enger gefasst als eine eigenständige private Pflegeversicherung. Üblich ist, dass die Versicherungssumme oder ein Anteil davon vorgezogen ausgezahlt wird, sobald die versicherte Person den Pflegegrad 4 oder 5 nach den Maßstäben der gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Eine monatliche Rentenleistung ist dagegen die Domäne der separaten Pflegerentenversicherung; die RLV-Pflegeoption leistet typischerweise einmalig.

Wer auf eine umfassende Pflegeabsicherung Wert legt, sollte den Zusatzbaustein nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zu einer eigenständigen Pflegelösung betrachten. Die Pflegekosten in Deutschland übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in fast allen Pflegegraden erheblich — die Eigenanteile in stationären Einrichtungen liegen bundesweit häufig bei 2.500 bis 3.000 Euro monatlich. Eine einmalige Auszahlung aus der Risikolebensversicherung kann zwar einen Pflegeheimaufenthalt für ein bis zwei Jahre finanzieren, ersetzt aber keine dauerhafte Rentenleistung. Vor Abschluss empfiehlt sich der Vergleich der Gesamtkosten: ein RLV-Tarif mit Pflegebaustein gegen einen reinen RLV-Tarif plus separate Pflegerentenversicherung.

Vor Abschluss einer Pflegeerweiterung sollten Versicherte einen Tarifvergleich mit eigenständigen Pflegerentenversicherungen oder Pflegetagegeldversicherungen anstellen. Die Stiftung Warentest, die Verbraucherzentralen und das Analysehaus Morgen & Morgen veröffentlichen regelmäßig Vergleichsstudien zur Pflegeabsicherung. Eine eigenständige Pflegerentenversicherung bietet typischerweise höhere Leistungen, ist aber teurer und erfordert eine separate Gesundheitsprüfung. Die Kombination eines RLV-Pflegebausteins mit einer Basis-Pflegerente kann eine ausgewogene Lösung darstellen — die RLV deckt das Sterberisiko und einen einmaligen Pflegekapitalbedarf, die Pflegerente sorgt für laufende Pflegekosten.

Die Beantragung der Pflegeleistung erfordert in der Regel die Vorlage des Pflegegrades nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sowie weitere ärztliche Befunde. Versicherer haben hierfür meist standardisierte Antragsformulare. Eine zügige Bearbeitung gelingt am besten, wenn die Unterlagen vollständig und gut strukturiert eingereicht werden.

Höhe und Verwendung der Pflegeleistung

Die Höhe der Pflegeleistung im RLV-Zusatzbaustein liegt typischerweise zwischen 50 und 100 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme und wird einmalig ausgezahlt, sobald die versicherte Person den vertraglich definierten Pflegegrad erreicht — meist Pflegegrad 4 oder 5. Eine Anrechnung auf die spätere Todesfallleistung ist üblich: Wird die Pflegeleistung in Anspruch genommen, reduziert sich die Versicherungssumme im späteren Leistungsfall entsprechend.

Die Auszahlungssumme kann nach Belieben verwendet werden — für barrierefreie Wohnraumanpassung, ambulante Pflegekräfte, Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung oder Entlastung pflegender Angehöriger. Eine zweckgebundene Verwendung schreibt der Versicherer typischerweise nicht vor. Wer den Zusatzbaustein wählt, sollte die Bedingungen mit eigenständigen Pflegerentenversicherungen vergleichen, die eine laufende monatliche Leistung statt einer Einmalsumme bieten und in vielen Pflegeszenarien wirtschaftlich vorteilhafter sind.

Bei der Bedarfsbewertung sollten Versicherte den voraussichtlichen Pflegekostenpfad konkret kalkulieren: Häusliche Pflege durch ambulanten Dienst kostet je nach Pflegegrad zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich, vollstationäre Heimpflege regelmäßig 3.500 bis 5.500 Euro. Die gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen decken davon nur einen Teil; die Eigenbeteiligung kann erheblich sein. Eine RLV-Pflegeleistung in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro deckt typischerweise zwei bis vier Jahre Pflegeeigenanteil ab.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad wird gezahlt?
Häufig ab Pflegegrad 4 oder 5 nach SGB XI. Die genaue Schwelle ist tariflich geregelt.
Ersetzt der Zusatz eine Pflegeversicherung?
Nein. Der Zusatzbaustein leistet einen Teilbetrag und ersetzt keine eigenständige Pflegezusatz- oder Pflegerentenversicherung.
Wie wird die Leistung ausgezahlt?
Je nach Tarif als Einmalbetrag, prozentual aus der Versicherungssumme oder in Form einer monatlichen Rente.
Beeinflusst die Leistung die Todesfallsumme?
Ja. Die ausgezahlte Pflegeleistung wird mit der späteren Todesfallleistung verrechnet.
Welche Unterlagen sind nötig?
Insbesondere der Bescheid des Medizinischen Dienstes über den festgestellten Pflegegrad sowie ein formaler Leistungsantrag.