Überschussbeteiligung in der RLV

Die Überschussbeteiligung ist ein zentrales Element der Risikolebensversicherung. Sie ist der Mechanismus, über den Versicherte an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen teilhaben — etwa in Form eines reduzierten Zahlbeitrags oder einer erhöhten Versicherungssumme.

Quellen der Überschüsse

Überschüsse entstehen, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung eines Versicherers günstiger ausfällt als bei der Kalkulation angenommen. In der Risikolebensversicherung resultieren Überschüsse insbesondere aus dem Risikoergebnis (geringere Sterblichkeit als kalkuliert), dem Kostenergebnis (geringere Verwaltungs- und Abschlusskosten) sowie in geringerem Umfang aus dem Kapitalanlageergebnis.

Verwendung der Überschüsse

Die Überschussanteile können auf unterschiedliche Weise an die Versicherten weitergegeben werden. Üblich sind die Verrechnung mit dem laufenden Beitrag (Beitragssenkung) oder die Erhöhung der Versicherungssumme. Welche Verwendung im konkreten Vertrag gilt, ist im Tarif geregelt und kann teils im Vertragsverlauf angepasst werden.

Bindung und Garantien

Die konkrete Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht garantiert. Versicherer prognostizieren in den Bedingungen Erwartungswerte; die tatsächliche Entwicklung kann davon abweichen. Sinken die Überschüsse, kann der Zahlbeitrag bis zur Höhe des Bruttobeitrags steigen oder die zugesagte Beitragssenkung verringert werden.

Hinweis: Die Höhe der Überschussbeteiligung ist eine prognostische Größe. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Angebote sowohl am aktuellen Zahlbeitrag als auch am Bruttobeitrag und an der Solidität des Versicherers messen.

Bedeutung für die Vertragswahl

Beim Vergleich von Angeboten lohnt sich ein Blick auf die Höhe und Stabilität der Überschussbeteiligung. Versicherer mit langfristig stabiler Überschusspolitik können auch in einem schwierigen Marktumfeld eine vorhersehbare Belastung sicherstellen. Die jährlichen Geschäftsberichte und die Veröffentlichungen der BaFin enthalten dazu allgemeine Informationen.

Aufsicht und Transparenz

Die Beteiligung der Versicherten an Überschüssen ist gesetzlich geregelt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Mindestzuführungsverordnung definieren Mindestquoten der Überschussbeteiligung. Diese Regeln sollen die faire Beteiligung der Versicherten sicherstellen.

Verwendung und Transparenz der Überschüsse

Die Überschussbeteiligung in der Risikolebensversicherung resultiert vor allem aus zwei Quellen: dem Risikoergebnis (Sterblichkeit liegt unter den kalkulatorischen Annahmen) und dem Kostenergebnis (Verwaltungskosten liegen unter den kalkulierten Werten). Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil der Überschüsse, der an die Versicherten weiterzugeben ist, beträgt nach der Mindestzuführungsverordnung 90 Prozent des Risiko- und 50 Prozent des Kostenergebnisses. Die Verteilung erfolgt regelmäßig durch Beitragsverrechnung — der Versicherte zahlt also einen niedrigeren Zahlbeitrag statt einer separaten Auszahlung.

Versicherte haben das Recht auf eine jährliche Standmitteilung, die Auskunft über die zugewiesenen Überschüsse gibt. Bei der Risikolebensversicherung sind die Überschüsse betragsmäßig moderat, weil keine Sparkomponente vorhanden ist und die Überschussquellen entsprechend begrenzt bleiben. Wer einen Tarif mit hoher Überschussbeteiligung wählen möchte, sollte die historische Überschussentwicklung des Versicherers über mehrere Jahre prüfen — kurzfristige Aktionsbeiträge können verzerren. Maßgeblich ist die langfristige Überschusskraft, die häufig in unabhängigen Marktanalysen veröffentlicht wird. Insbesondere finanzstarke, langjährig am Markt etablierte Versicherer mit hohen Bewertungsreserven schneiden hier regelmäßig besser ab als kleinere oder neuere Anbieter.

Verschiedene Versicherungstypen verrechnen Überschüsse unterschiedlich. Bei der Risikolebensversicherung dominiert die Beitragsverrechnung — der Zahlbeitrag ist niedriger als der Bruttobeitrag. Bei kapitalbildenden Versicherungen kommen Bonusverfahren und verzinsliche Ansammlung hinzu. Wer einen Tarif wählt, sollte die Überschussart aktiv hinterfragen und die Modellrechnungen mit der real geleisteten Überschussbeteiligung der Vergangenheit vergleichen. Ratingagenturen wie Assekurata, Morgen & Morgen und Franke und Bornberg veröffentlichen jährlich Marktanalysen, die hier Orientierung bieten.

Historische Entwicklung und Ratingbewertung

Die Überschussbeteiligung deutscher Lebensversicherer ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich gesunken — vor allem aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds. Während Anfang der 2000er Jahre Gesamtverzinsungen von vier bis fünf Prozent üblich waren, liegen sie heute regelmäßig bei zwei bis drei Prozent. Bei der reinen Risikolebensversicherung wirkt sich die Zinslage weniger dramatisch aus, weil die Überschussquellen vor allem im Risikoergebnis (Sterblichkeit) und im Kostenergebnis liegen, nicht im Kapitalanlageergebnis.

Ratingagenturen wie Assekurata, Morgen & Morgen und Franke und Bornberg bewerten die Überschusskraft von Versicherern regelmäßig. Eine konstant hohe Überschussbeteiligung über fünf bis zehn Jahre ist ein Indiz für solide Kalkulation und finanzielle Stabilität. Bei der Auswahl eines Tarifs sollten Verbraucher diese Ratings berücksichtigen — sie sind aussagekräftiger als die plakativen Werbebeiträge einzelner Anbieter und ermöglichen einen objektiveren Vergleich.

Versicherer verteilen Überschüsse nach unterschiedlichen Modellen: Beitragsverrechnung (Reduzierung des Zahlbeitrags), Bonussumme (Erhöhung der Versicherungssumme im Leistungsfall) oder verzinsliche Ansammlung. Bei reinen Risikolebensversicherungen ist die Beitragsverrechnung am häufigsten. Versicherte können beim Vertragsabschluss zwischen den Modellen wählen, sofern der Versicherer mehrere Optionen anbietet. Ein Modellwechsel während der Vertragslaufzeit ist häufig möglich, aber bedingungspflichtig.

Häufige Fragen

Was ist eine Überschussbeteiligung?
Die Beteiligung der Versicherten an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen — typischerweise zur Senkung des Zahlbeitrags oder Erhöhung der Versicherungssumme.
Ist die Überschussbeteiligung garantiert?
Nein. Die konkrete Höhe ist eine prognostische Größe und kann sich im Vertragsverlauf verändern.
Aus welchen Quellen entsteht der Überschuss?
Vor allem aus dem Risiko- und Kostenergebnis sowie in geringerem Umfang aus dem Kapitalanlageergebnis des Versicherers.
Wie wirkt sie auf meinen Beitrag?
Sie senkt typischerweise den Zahlbeitrag gegenüber dem Bruttobeitrag, sofern der Tarif diese Verwendung vorsieht.
Wer überwacht die Überschussverteilung?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Mindestzuführungsverordnung.