Risikolebensversicherung für Paare

Paare können verschiedene Vertragsmodelle wählen — mit unterschiedlichen Auswirkungen auf Beitrag, Auszahlung und Erbschaftsteuer.

Drei typische Modelle

ModellAuszahlung beider TodesfälleErbschaftsteuer-RisikoTrennungsfreundlich
Zwei EinzelverträgeJaMöglichJa
Verbundene VersicherungNeinGeringerEingeschränkt
Über-KreuzNein (jeweils 1×)VermeidbarBedingt

Die Wahl hängt von Familienstand, Versicherungssumme und steuerlichem Gesamtbild ab.

Einzel- vs. Verbundverträge

Paare können sich entweder über zwei separate Einzelverträge oder über einen verbundenen Vertrag (sog. Partner- bzw. Verbundtarif) absichern. Im Verbundtarif sind beide Partner in einem Vertrag versichert; im Leistungsfall wird die Versicherungssumme einmalig ausgezahlt, der Vertrag endet anschließend. Diese Konstruktion ist häufig beitragsgünstiger, hat aber den Nachteil, dass nach einem Leistungsfall keine Absicherung mehr für den überlebenden Partner besteht.

Zwei Einzelverträge sind in Summe meist etwas teurer, bieten aber mehr Flexibilität: Sie ermöglichen unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten je Partner und können steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere bei nicht verheirateten Paaren. Die sogenannte Über-Kreuz-Konstruktion (jeder Partner versichert das Leben des anderen) ist eine etablierte Variante, um erbschaftsteuerliche Effekte zu mildern.

Welche Variante geeignet ist, hängt von Familienstand, Vermögensverhältnissen und individuellen Präferenzen ab. Bei größeren Versicherungssummen oder komplexeren Konstellationen kann eine steuerliche und rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Verbundene oder getrennte Verträge?

Paare stehen vor der Wahl zwischen verbundenen und getrennten Risikolebensversicherungen. Verbundene Verträge — sogenannte auf-verbundene-Leben-Tarife — leisten beim Tod der ersten von zwei versicherten Personen, danach erlischt der Vertrag. Getrennte Verträge bestehen aus zwei eigenständigen Policen, die unabhängig voneinander wirken. Die getrennte Variante ist deutlich häufiger und in den meisten Konstellationen wirtschaftlich vorteilhafter, weil sie Flexibilität bietet: Bei Trennung können die Verträge unabhängig weitergeführt oder gekündigt werden; im Todesfall des einen Partners bleibt der Schutz für den überlebenden Partner ungebrochen erhalten.

Verbundene Verträge sind dagegen häufig etwas günstiger im Beitrag — typischerweise 10 bis 15 Prozent gegenüber zwei Einzelverträgen — und können bei klassischen Konstellationen mit klar definiertem Versorgungsbedarf des überlebenden Partners ausreichend sein. Sie eignen sich insbesondere bei reiner Hypothekenabsicherung, wenn das Darlehen nach dem ersten Todesfall vollständig getilgt werden soll. In komplexeren Lebenssituationen — bei Doppelverdienern, bei Patchworkfamilien, bei betrieblichen Konstellationen — ist die getrennte Vertragsführung regelmäßig die wirtschaftlich und rechtlich saubere Lösung. Vor der Entscheidung lohnt der konkrete Beitragsvergleich anhand individueller Daten und der gewünschten Bedingungen.

Bei nichtehelichen Lebenspartnerschaften gilt es eine Besonderheit zu beachten: Im Erbfall gehören eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner steuerlich zur günstigen Steuerklasse I, nicht eingetragene Lebenspartner hingegen zur ungünstigen Steuerklasse III mit niedrigem Freibetrag (20.000 Euro). Eine direkte Bezugsrechtsregelung in der Versicherungspolice kann dies abmildern, weil die Versicherungssumme dann nicht aus dem Nachlass, sondern direkt vom Versicherer fließt. Steuerliche Beratung schafft hier Klarheit und kann erhebliche Steuerbeträge vermeiden.

Bei der Vertragsauswahl ist auch die Bonität des Versicherers zu berücksichtigen — schließlich soll der Vertrag im Ernstfall, möglicherweise nach Jahrzehnten, zuverlässig leisten. Solvenzquoten und Bewertungen unabhängiger Ratingagenturen geben hier Orientierung.

Eine gemeinsame Bedarfsanalyse — am besten unter Einbeziehung aller laufenden Verbindlichkeiten, Sparziele und Versorgungsbedarfe — ist die solide Grundlage für die Vertragsauswahl. Sie sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden, da sich Lebenssituationen wandeln.

Bei der Frage nach getrennten oder verbundenen Verträgen sollte das individuelle Lebensmodell den Ausschlag geben. Ehepaare mit klar geteilten Finanzen profitieren oft von zwei Einzelverträgen, die volle Flexibilität bei späteren Lebensänderungen erhalten und unabhängige Bezugsrechtsregelungen ermöglichen.

Bei nicht verheirateten Paaren ist die sogenannte Über-Kreuz-Konstruktion besonders verbreitet, weil sie erbschaftsteuerliche Effekte mildern kann. Eine konkrete Eignung sollte mit fachkundiger steuerlicher Beratung geprüft werden, da die Freibeträge je Verwandtschaftsverhältnis stark variieren.

Auch der Familienstand spielt eine Rolle: Verheiratete profitieren von höheren erbschaftsteuerlichen Freibeträgen als nicht verheiratete Paare. Die Vertragsgestaltung sollte darauf abgestimmt sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Konstruktionen für Paare im Detail

Für Paare stehen mehrere Vertragsgestaltungen zur Verfügung. Üblich sind zwei Einzelverträge, bei denen jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das eigene Leben abschließt und den jeweils anderen als bezugsberechtigt eintragen lässt. Diese Konstruktion bietet hohe Flexibilität und erlaubt unterschiedliche Versicherungssummen.

Eine Über-Kreuz-Konstruktion kann erbschaftsteuerliche Vorteile bringen — insbesondere bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein oder bei höheren Versicherungssummen. Hierbei schließt jede Person einen Vertrag auf das Leben des Partners ab, ist selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter.

Verbundene Lebensversicherungen mit zwei versicherten Personen sind eine Sonderform, bei der die Versicherungssumme bereits beim ersten Tod ausgezahlt wird und der Vertrag damit endet. Diese Konstruktion ist wirtschaftlich nicht in allen Konstellationen die optimale Lösung — eine Bewertung sollte auf Grundlage der individuellen Verhältnisse erfolgen.

Häufige Fragen

Was ist eine verbundene Versicherung?
Ein Vertrag auf zwei Leben mit Auszahlung beim ersten Todesfall — danach endet der Vertrag.
Warum Über-Kreuz?
Damit die Versicherungsleistung außerhalb des Nachlasses an die überlebende Person fließt — möglicher Erbschaftsteuer-Vorteil.
Was ist günstiger?
Eine verbundene Versicherung ist meist günstiger als zwei Einzelverträge — sichert aber nur einen Todesfall ab.
Was bei nicht verheirateten Paaren?
Hier ist die Wahl der Versicherungsnehmer- und Bezugsrechtskonstellation steuerlich besonders relevant.
Was bei Trennung?
Einzelverträge sind flexibler. Bei verbundenen Verträgen ist eine Aufteilung üblicherweise nicht vorgesehen.