RLV für Alleinverdiener: Absicherung der Familie

Alleinverdienerhaushalte sind in besonderem Maße auf das Einkommen einer einzigen Person angewiesen. Fällt dieses Einkommen durch einen Todesfall plötzlich weg, geraten Hinterbliebene schnell in eine finanzielle Notlage. Die Risikolebensversicherung adressiert genau diese Konstellation.

Besonderheit der Alleinverdienerkonstellation

In einem Alleinverdienerhaushalt sichert eine Person den gesamten oder den wesentlichen Teil des Familieneinkommens. Der nicht erwerbstätige Partner — häufig in einer Erziehungsphase oder bei Pflegeverantwortung — verfügt regelmäßig nicht über ein eigenes ausreichendes Einkommen. Im Todesfall ist die wirtschaftliche Absicherung des überlebenden Partners und der Kinder daher von entscheidender Bedeutung.

Bemessung der Versicherungssumme

Bei der Bemessung der Versicherungssumme sollte ein längerer Zeitraum betrachtet werden, da der überlebende Partner möglicherweise nicht kurzfristig in das Erwerbsleben zurückkehren kann. Verbreitet ist die Orientierung am drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommen, ergänzt um die Restschuld einer Immobilienfinanzierung sowie um die voraussichtlichen Ausbildungskosten von Kindern.

Laufzeit

Die Laufzeit sollte mindestens den Zeitraum bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder umfassen. Häufig werden Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren gewählt. Eine zu kurze Laufzeit kann zu einer Schutzlücke führen, wenn der Bedarf länger besteht als ursprünglich angenommen.

Berufsunfähigkeit zusätzlich: In Alleinverdienerkonstellationen ist neben der RLV häufig eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, da auch eine längere Erkrankung das Familieneinkommen vollständig wegfallen lassen kann.

Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Rente

Bei Erfüllung der Voraussetzungen leistet die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente an den überlebenden Partner. Die Höhe ist regelmäßig deutlich niedriger als das vorherige Erwerbseinkommen. Die RLV soll diese Lücke schließen, ohne staatliche Leistungen zu ersetzen.

Vertragsgestaltung

Die Bezugsberechtigung sollte eindeutig auf den überlebenden Partner ausgerichtet sein, idealerweise namentlich und mit Geburtsdatum. Bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein ist eine konkrete Bezugsregelung umso wichtiger, da der überlebende Partner ohne Bezugsrecht keinen automatischen Anspruch hätte.

Hoher Absicherungsbedarf und Bedarfsanpassung

Alleinverdienerfamilien tragen ein besonders hohes Risiko: Der Wegfall des einzigen Einkommens würde die Familie unmittelbar in eine wirtschaftliche Notlage bringen, da kein zweiter Erwerbsbeitrag den Verlust kompensieren kann. Die rechnerisch erforderliche Versicherungssumme ist daher in dieser Konstellation regelmäßig höher als in Doppelverdienerfamilien. Als Faustregel gelten fünf bis sieben Bruttojahreseinkommen plus offene Verbindlichkeiten — bei einem Jahreseinkommen von 65.000 Euro entspricht dies einer Versicherungssumme zwischen 325.000 und 455.000 Euro.

Zu berücksichtigen sind außerdem die Versorgungsbedarfe für die nicht erwerbstätige Person nach dem Erlöschen des Versorgungsausgleichs: Eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt nur einen Teil des bisherigen Lebensstandards. Die Versicherungssumme sollte daher auch eine ergänzende Altersvorsorge für die hinterbliebene Person ermöglichen, etwa durch Anlage in einen Auszahlplan oder eine Sofortrente. Bei Alleinverdienerfamilien empfiehlt sich zudem die parallele Absicherung der nicht erwerbstätigen Person — auch deren Wegfall verursacht erhebliche Folgekosten für Kinderbetreuung und Haushaltsführung. Eine moderate Versicherungssumme von 50.000 bis 100.000 Euro ist hier häufig angemessen.

Eine flankierende Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zur sinnvollen Absicherungskombination: Während die Risikolebensversicherung das Todesfallrisiko abdeckt, sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko ab, dass die einkommenstragende Person aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Statistisch tritt eine Berufsunfähigkeit deutlich häufiger ein als ein vorzeitiger Tod im erwerbstätigen Alter — die Bedeutung der BU-Absicherung wird daher häufig unterschätzt. Beide Versicherungen ergänzen sich zu einem kohärenten Familien-Schutzkonzept.

Konkrete Bedarfsberechnung und Versorgungslücken

Eine konkrete Bedarfsberechnung berücksichtigt: Lebenshaltungskosten der Familie für die nächsten 15 bis 20 Jahre, offene Verbindlichkeiten (Hypothek, Konsumkredite), Bildungs- und Ausbildungskosten der Kinder, Altersvorsorgelücke der hinterbliebenen Person, gegebenenfalls Pflegeansprüche von Angehörigen. Die Summe dieser Positionen ergibt den Bruttobedarf; abzuziehen sind bestehende Vermögenswerte, gesetzliche Hinterbliebenenrenten und betriebliche Versorgungsansprüche.

Bei einem Familieneinkommen von 65.000 Euro brutto, zwei minderjährigen Kindern und einer ausstehenden Hypothek von 250.000 Euro ergibt sich rechnerisch häufig ein Versicherungsbedarf von 500.000 bis 700.000 Euro. Diese Summe erscheint hoch, ist aber bei realistischer Kalkulation der Versorgungslücke notwendig. Versicherungsbeiträge für solche Versicherungssummen liegen bei jüngeren, gesunden Versicherten häufig im Bereich von 30 bis 60 Euro monatlich — eine vergleichsweise moderate Belastung gemessen am Schutzwert.

Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bei der Absicherung des Alleinverdieners zwingend mitgedacht werden — die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit vor dem 65. Lebensjahr liegt deutlich höher als die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Todes. Beide Versicherungen ergänzen sich: Die RLV deckt das Todesfallrisiko, die BU das Risiko des dauerhaften Erwerbsausfalls bei fortbestehender Lebensführung. Eine Kombination beider Verträge ist die solideste Absicherungsstrategie.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Verbreitet ist eine Bemessung als drei- bis fünffaches Bruttojahreseinkommen, ergänzt um Restschuld einer Finanzierung und Ausbildungskosten der Kinder.
Welche Laufzeit ist sinnvoll?
Mindestens bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Kinder. Häufig werden Laufzeiten zwischen 20 und 30 Jahren gewählt.
Reicht die gesetzliche Hinterbliebenenrente aus?
In den meisten Fällen nicht. Die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente ist regelmäßig deutlich niedriger als das vorherige Erwerbseinkommen.
Sollte auch der nicht verdienende Partner versichert werden?
Wenn der nicht verdienende Partner Erziehungs- oder Pflegeleistungen erbringt, deren Wegfall finanzielle Mehrkosten auslösen würde, kann auch dort ein Absicherungsbedarf bestehen.
Was ist mit der Berufsunfähigkeit?
Sie ist ein eigenständiges Risiko und sollte zusätzlich abgesichert werden. Die RLV deckt ausschließlich den Todesfall.