RLV mit Vorerkrankung: Möglichkeiten und Grenzen

Vorerkrankungen sind in der Praxis ein häufiger Grund für Unsicherheit beim Abschluss einer Risikolebensversicherung. Ablehnung, Risikozuschlag oder Ausschlussklausel sind mögliche Folgen — aber nicht zwingend. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich Optionen identifizieren.

Bedeutung der Vorerkrankung

Versicherer beurteilen Vorerkrankungen anhand der medizinischen Schwere, der zeitlichen Distanz zum Antrag, des Verlaufs und einer prognostischen Einschätzung. Eine ausgeheilte Erkrankung wird häufig anders bewertet als eine chronische Verlaufsform. Auch der Behandlungsstand und die Therapietreue spielen eine Rolle.

Mögliche Reaktionen des Versicherers

Aus der Risikoprüfung können verschiedene Ergebnisse hervorgehen. Möglich sind die normale Annahme, eine Annahme mit Risikozuschlag, eine Annahme mit Ausschlussklausel für die betroffene Erkrankung sowie die Ablehnung des Antrags. Welche Reaktion erfolgt, hängt von der jeweiligen Risikoeinschätzung des einzelnen Versicherers ab.

Risikovoranfrage als Vorbereitung

Eine anonyme Risikovoranfrage über einen Versicherungsmakler oder direkt beim Versicherer ermöglicht es, das Annahmeverhalten verschiedener Anbieter zu prüfen, ohne dass eine offizielle Ablehnung in zentralen Datenbanken vermerkt wird. Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei komplexeren Vorerkrankungen empfehlenswert.

Datenbank HIS: Versicherer informieren sich über das Hinweis- und Informationssystem (HIS) über bestimmte Vorgänge. Eine offizielle Ablehnung kann spätere Anträge erschweren — eine anonyme Voranfrage vermeidet diesen Effekt.

Wahrhaftige Beantwortung der Fragen

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung aller Gesundheitsfragen. Wer Erkrankungen verschweigt oder verharmlost, riskiert im Leistungsfall die Leistungskürzung oder den Vertragsrücktritt durch den Versicherer. Eine sorgfältige Vorbereitung der Antworten — gegebenenfalls mit Unterstützung einer Beratung — ist daher essenziell.

Tarifvergleich bei Vorerkrankung

Die Risikobewertung unterscheidet sich erheblich zwischen Versicherern. Was ein Anbieter mit Risikozuschlag annimmt, kann ein anderer ablehnen oder ohne Aufschlag akzeptieren. Ein systematischer Vergleich mehrerer Tarife — idealerweise über eine fachkundige Beratung — kann zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Strategie bei Antragstellung mit Vorerkrankung

Wer mit Vorerkrankungen eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte strategisch vorgehen: Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Versicherungsmakler. Dabei werden die Gesundheitsdaten ohne Nennung von Namen oder Geburtsdatum mehreren Versicherern vorgelegt, die unverbindlich angeben, ob und zu welchen Konditionen sie den Antrag annehmen würden. Diese Vorgehensweise vermeidet, dass abgelehnte Anträge in zentralen Versicherungsdatenbanken (HIS-System) vermerkt werden — solche Einträge können künftige Anträge bei anderen Versicherern erschweren oder unmöglich machen.

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma sind in der Regel Risikozuschläge zwischen 25 und 100 Prozent zu erwarten; bei kontrollierten Verläufen und guten Therapiewerten fallen die Zuschläge moderater aus. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie überstandenen Krebserkrankungen, Multipler Sklerose oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann eine Wartezeit von mehreren Jahren erforderlich sein — etwa fünf Jahre rezidivfreier Verlauf bei Krebserkrankungen, bevor reguläre Tarife wieder zugänglich werden. Bei psychischen Erkrankungen wie Depression oder Burnout ist Ehrlichkeit wichtig: Eine Verschweigung kann im Leistungsfall die Versicherungsleistung gefährden, während eine offene Angabe häufig zu moderaten Zuschlägen führt, sofern die Erkrankung ausgeheilt oder gut kontrolliert ist.

Versicherte mit Vorerkrankungen sollten den Antragsprozess sorgfältig dokumentieren: Welche Auskünfte wurden gegeben, welche medizinischen Unterlagen wurden eingereicht, welche Rückfragen kamen vom Versicherer? Eine vollständige Dokumentation schützt im Leistungsfall vor Vorwürfen der Anzeigepflichtverletzung. Bei Risikozuschlägen oder Ausschlüssen sollte schriftlich vereinbart werden, unter welchen Bedingungen eine spätere Überprüfung und gegebenenfalls Aufhebung möglich ist — etwa nach mehrjähriger Beschwerdefreiheit bei chronischen Erkrankungen.

Konkrete Vorgehensweise und typische Risikozuschläge

Die anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Versicherungsmakler ist der strategisch wichtigste Schritt für Versicherte mit Vorerkrankungen. Dabei werden die Gesundheitsdaten ohne personenbezogene Identifikation mehreren Versicherern vorgelegt, die unverbindlich angeben, ob und zu welchen Konditionen sie den Antrag annehmen würden. Diese Vorgehensweise vermeidet, dass abgelehnte Anträge in der zentralen Versicherungsdatenbank HIS vermerkt werden — solche Einträge können künftige Anträge bei anderen Anbietern erschweren.

Typische Risikozuschläge je nach Vorerkrankung: bei kontrolliertem Diabetes mellitus Typ 2 etwa 25 bis 75 Prozent, bei behandeltem Bluthochdruck 25 bis 50 Prozent, bei Asthma bronchiale je nach Schweregrad 25 bis 100 Prozent, bei Adipositas mit BMI über 35 etwa 50 bis 100 Prozent. Bei schwerwiegenden Erkrankungen wie überstandenen Krebserkrankungen oder Multipler Sklerose sind häufig Wartezeiten oder dauerhafte Ausschlüsse vorgesehen. Spezialisierte Versicherer kalkulieren häufig kulanter als Standardanbieter — der Anbietervergleich ist hier besonders relevant.

Bei abgelehnten Anträgen sollten Versicherte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertragsgesetz nutzen: Ein Recht auf Begründung der Ablehnung besteht nicht uneingeschränkt, eine schriftliche Stellungnahme zur Risikobewertung kann jedoch beantragt werden. Bei strittigen Bewertungen ist eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostenlos und führt häufig zu kulanten Lösungen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bietet ergänzend kostenpflichtige Beratung in komplexen Konstellationen an.

Häufige Fragen

Werde ich mit Vorerkrankung sicher abgelehnt?
Nein. Je nach Erkrankung, Verlauf und Versicherer sind normale Annahme, Risikozuschlag oder Ausschlussklausel möglich. Eine Ablehnung ist nicht zwingend.
Was ist ein Risikozuschlag?
Ein vom Versicherer kalkulierter Aufschlag auf den Beitrag, der das individuell höhere Sterberisiko abbildet.
Was ist eine Ausschlussklausel?
Eine vertragliche Regelung, nach der für eine bestimmte Erkrankung oder deren Folgen keine Leistung erbracht wird.
Wie funktioniert eine Risikovoranfrage?
Eine anonyme Anfrage beim Versicherer, die das Annahmeverhalten prüft, ohne dass eine offizielle Ablehnung in Datenbanken vermerkt wird.
Muss ich Vorerkrankungen angeben?
Ja. Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen.