Leistungen im Erlebensfall

Warum die reine Risikolebensversicherung im Erlebensfall keine Auszahlung vorsieht.

Artikel

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Laufzeit erlebe?
Bei der reinen Risikolebensversicherung endet der Vertrag leistungsfrei. Es erfolgt keine Auszahlung an den Versicherungsnehmer — das ist konstruktiv beabsichtigt und ermöglicht den niedrigen Beitrag.
Kann ich auf eine Erlebensfallleistung bestehen?
Nein. Eine Erlebensfallleistung ist in der reinen Risikolebensversicherung nicht vorgesehen. Wer eine Auszahlung im Erlebensfall wünscht, benötigt ein anderes Produkt — etwa eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung.
Verliere ich alle eingezahlten Beiträge?
Die Beiträge finanzieren den Risikoausgleich im Versichertenkollektiv. Im Erlebensfall entfällt die Auszahlung — dies ist der Preis für die im Vergleich zu sparenden Produkten deutlich niedrigeren Beiträge.
Gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit nach Laufzeitende?
Manche Tarife sehen eine Verlängerungsoption vor, mit der die Laufzeit ohne erneute Risikoprüfung verlängert werden kann. Diese Möglichkeit ist nicht in jedem Tarif enthalten.
Kann die Versicherungssumme vorzeitig bei schwerer Krankheit ausgezahlt werden?
Tarife mit Terminal-Illness-Klausel ermöglichen eine vorgezogene Auszahlung bei ärztlich festgestellter lebensbedrohlicher Erkrankung. Diese Leistung wird mit der späteren Todesfallleistung verrechnet.