Leistungen im Erlebensfall
Warum die reine Risikolebensversicherung im Erlebensfall keine Auszahlung vorsieht.
Artikel
- Risikolebensversicherung im Erlebensfall erklärt — Warum die reine Risikolebensversicherung im Erlebensfall keine Auszahlung leistet — Funktionsweise, Hintergrund und Konsequenzen.
- Vorgezogene Auszahlung bei schwerer Krankheit — Was leistet die Terminal-Illness-Klausel? Voraussetzungen, Höhe und praktische Bedeutung der vorgezogenen Auszahlung bei lebensbedrohlicher Erkrankung.
- Vorgezogene Auszahlung bei Krebserkrankung — Krebs ist häufig in Bedingungen zur vorgezogenen Auszahlung genannt. Voraussetzungen, Stadium und Ablauf der Leistung im Überblick.
- Pflegeleistung als Zusatzbaustein der RLV — Manche RLV-Tarife sehen einen Pflegezusatz vor. Voraussetzungen, Pflegegrad und Höhe der vorgezogenen Auszahlung im Überblick.
Häufige Fragen
- Was passiert, wenn ich die Laufzeit erlebe?
- Bei der reinen Risikolebensversicherung endet der Vertrag leistungsfrei. Es erfolgt keine Auszahlung an den Versicherungsnehmer — das ist konstruktiv beabsichtigt und ermöglicht den niedrigen Beitrag.
- Kann ich auf eine Erlebensfallleistung bestehen?
- Nein. Eine Erlebensfallleistung ist in der reinen Risikolebensversicherung nicht vorgesehen. Wer eine Auszahlung im Erlebensfall wünscht, benötigt ein anderes Produkt — etwa eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung.
- Verliere ich alle eingezahlten Beiträge?
- Die Beiträge finanzieren den Risikoausgleich im Versichertenkollektiv. Im Erlebensfall entfällt die Auszahlung — dies ist der Preis für die im Vergleich zu sparenden Produkten deutlich niedrigeren Beiträge.
- Gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit nach Laufzeitende?
- Manche Tarife sehen eine Verlängerungsoption vor, mit der die Laufzeit ohne erneute Risikoprüfung verlängert werden kann. Diese Möglichkeit ist nicht in jedem Tarif enthalten.
- Kann die Versicherungssumme vorzeitig bei schwerer Krankheit ausgezahlt werden?
- Tarife mit Terminal-Illness-Klausel ermöglichen eine vorgezogene Auszahlung bei ärztlich festgestellter lebensbedrohlicher Erkrankung. Diese Leistung wird mit der späteren Todesfallleistung verrechnet.