Recht, Steuern & Pflichten
Vorvertragliche Anzeigepflicht, Bezugsrecht, steuerliche Aspekte.
Artikel
- Vorvertragliche Anzeigepflicht der Risikolebensversicherung — Was umfasst die vorvertragliche Anzeigepflicht? Welche Folgen hat eine Verletzung? Worauf Antragstellende achten sollten.
- Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung — Wie werden Beiträge und Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerlich behandelt? Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Vorsorgeaufwendungen.
- Widerrufliches Bezugsrecht in der RLV — Was ist ein widerrufliches Bezugsrecht? Wann es greift, wie es geändert wird und welche Folgen es im Erbrecht und Steuerrecht hat.
- Unwiderrufliches Bezugsrecht in der RLV — Wann lohnt ein unwiderrufliches Bezugsrecht? Bedeutung, Sicherungsfunktion und Anwendung im Rahmen einer Immobilienfinanzierung.
- Abtretung und Pfändung der RLV — Wann kann eine RLV abgetreten oder gepfändet werden? Sicherungsfunktion, Insolvenzaspekte und Folgen für die Bezugsberechtigung.
Häufige Fragen
- Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
- Die Pflicht, alle im Antrag gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Verletzung kann im Leistungsfall zu Leistungskürzung, Vertragsrücktritt oder Anfechtung führen.
- Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
- Beiträge zur Risikolebensversicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden — die Höchstbeträge sind jedoch häufig bereits durch Krankenversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
- Was ist ein Bezugsrecht?
- Die vertragliche Regelung, an wen die Versicherungssumme im Leistungsfall ausgezahlt wird. Bei widerruflichem Bezugsrecht kann die Regelung jederzeit geändert werden, bei unwiderruflichem Bezugsrecht nur mit Zustimmung der bezugsberechtigten Person.
- Fällt die Versicherungssumme in den Nachlass?
- In der Regel nicht, wenn eine Bezugsrechtsregelung besteht — die Leistung geht direkt an die bezugsberechtigte Person. Fehlt ein Bezugsrecht, kann die Summe in die Erbmasse fallen.
- Was bringt eine Über-Kreuz-Versicherung steuerlich?
- Bei korrekter Gestaltung gilt die Auszahlung nicht als Erbschaft oder Schenkung, da die bezugsberechtigte Person bereits zu Lebzeiten Eigentümerin des Vertragsanspruchs ist. Relevant insbesondere für Paare ohne Trauschein und bei hohen Versicherungssummen.