Risikolebensversicherung bei Immobilienfinanzierung
Eine Immobilienfinanzierung ist häufig die größte Verbindlichkeit eines Haushalts. Eine Risikolebensversicherung kann sicherstellen, dass die Hinterbliebenen die Tilgung tragen oder das Darlehen ablösen können.
Konstante oder fallende Versicherungssumme?
Bei Annuitätendarlehen mit linearer Tilgung passt eine fallende Versicherungssumme. Bei reinen Tilgungsaussetzungs-Konstrukten oder Konsumfinanzierungen kann eine konstante Summe sinnvoller sein.
Höhe der Versicherungssumme
Üblich ist die anfängliche Restschuld zuzüglich einer Reserve. Bei Mehrfachfinanzierungen werden die Schulden addiert.
Banken verlangen in der Regel keine RLV-Pflicht; sie kann aber die Bonität verbessern.
Absicherung der Restschuld
Eine Risikolebensversicherung wird häufig zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung eingesetzt. Stirbt eine kreditnehmende Person während der Tilgungsphase, kann die Versicherungsleistung dazu verwendet werden, die Restschuld zu reduzieren oder vollständig zu tilgen. Damit bleibt das Wohneigentum für die Hinterbliebenen erhalten und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen aus dem Darlehen.
Tariflich kann zwischen einer konstanten Versicherungssumme und einer fallenden (annuitätisch sinkenden) Versicherungssumme gewählt werden. Eine fallende Summe folgt im Idealfall der Tilgungskurve eines Annuitätendarlehens und führt zu deutlich niedrigeren Beiträgen. Wer zusätzlichen Spielraum für Hinterbliebenenabsicherung wünscht, wählt häufig eine konstante Summe oder eine Kombination beider Modelle.
Banken können bei der Kreditvergabe einen entsprechenden Versicherungsschutz verlangen oder empfehlen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei nicht verpflichtet, einen vom Kreditinstitut vermittelten Tarif abzuschließen — ein freier Marktvergleich kann erhebliche Beitragsunterschiede aufdecken.
Konstante oder fallende Versicherungssumme bei Hypothek
Bei der Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist die Wahl zwischen konstanter und fallender Versicherungssumme grundlegend. Eine fallende Versicherungssumme orientiert sich am tatsächlichen Tilgungsverlauf der Hypothek: Mit jeder gezahlten Tilgungsrate sinkt sowohl die Restschuld als auch die Versicherungssumme. Diese Konstruktion ist passgenau, weil sie genau das absichert, was im Falle eines Todes noch zu tilgen wäre — und ist entsprechend günstiger im Beitrag. Eine konstante Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert; nach Tilgung steht den Hinterbliebenen die volle Summe als Liquiditätsreserve zur Verfügung.
Welche Variante die richtige ist, hängt vom Absicherungsziel ab: Wer ausschließlich die Tilgungsverpflichtung absichern möchte, fährt mit der fallenden Variante wirtschaftlich am besten. Wer zusätzlich eine Kapitalreserve für den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen schaffen möchte, wählt die konstante Variante oder kombiniert beide Ansätze in zwei separaten Verträgen. Eine Kombination kann bei mittleren Hypothekensummen (etwa 250.000 Euro) und gleichzeitig hohem Versorgungsbedarf der Familie sinnvoll sein. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme der fallenden Variante mit dem realistischen Tilgungsplan übereinstimmt — bei Sondertilgungen entspricht der Vertrag nicht mehr dem tatsächlichen Tilgungsstand, wodurch die Absicherung über das eigentliche Ziel hinausgeht.
Bei einer Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der Zinsbindung sollten Versicherte prüfen, ob der bestehende RLV-Vertrag noch zur neuen Finanzierungsstruktur passt. Verändern sich Restschuld, Zinsbindung oder Tilgungsverlauf erheblich, kann eine Anpassung der Versicherungssumme oder ein Wechsel zwischen konstanter und fallender Variante sinnvoll sein. Solche Vertragsanpassungen sind häufig ohne neue Gesundheitsprüfung möglich, sofern eine entsprechende Anpassungsoption im Ursprungsvertrag enthalten ist.
Bei Sondertilgungen während der Vertragslaufzeit sollte die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden, sofern die fallende Variante gewählt wurde. Sonst entsteht eine Überversicherung, die wirtschaftlich unnötig hohe Beiträge verursacht.
Vor Abschluss sollte mit der finanzierenden Bank geklärt werden, ob bestimmte Mindestanforderungen an den Versicherer (Solvenzquote, Sitz in Deutschland) bestehen. Solche Vorgaben können die Auswahl der Anbieter einschränken und sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Wer eine Anschlussfinanzierung plant, sollte den bestehenden Versicherungsvertrag rechtzeitig prüfen — neue Restschuld, geänderte Tilgungsstruktur oder verlängerte Laufzeit können Anpassungen erforderlich machen, idealerweise ohne erneute Gesundheitsprüfung über vertragliche Anpassungsoptionen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind bei Aufnahme eines Immobiliendarlehens nicht verpflichtet, einen vom Kreditinstitut vermittelten Risikoschutz abzuschließen. Ein freier Marktvergleich kann hier deutliche Beitragsunterschiede aufdecken — auch bei identischer Versicherungssumme und Laufzeit.
Häufig wird zusätzlich die Frage relevant, ob beide Kreditnehmer separat versichert werden oder ob ein Verbundvertrag gewählt wird. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die im Einzelfall gegen den jeweiligen Beitragsvorteil abzuwägen sind.
Vertragsgestaltung bei der Immobilienfinanzierung
Die Vertragsgestaltung sollte sich eng an der Tilgungsstruktur des Darlehens orientieren. Bei einem Annuitätendarlehen passt eine annuitätisch fallende Versicherungssumme; bei einem endfälligen Darlehen ist eine konstante Versicherungssumme bis zur Endfälligkeit des Darlehens üblich. Die Laufzeit des Versicherungsschutzes sollte mindestens dem Tilgungszeitraum entsprechen, um eine Schutzlücke zu vermeiden.
Sind beide Partner gemeinsam Darlehensnehmer, sollten beide auch versicherungstechnisch abgesichert sein. Üblich sind zwei Einzelverträge oder eine Über-Kreuz-Konstruktion. Eine reine Versicherung nur eines Partners genügt regelmäßig nicht, weil im Todesfall des nicht versicherten Partners ebenfalls eine Belastung entsteht.
Vor dem Vertragsabschluss lohnt sich der Vergleich mehrerer Anbieter, da die Beitragsunterschiede bei Baufinanzierungen oft erheblich sind. Auch eine getrennte Vereinbarung außerhalb der Bank — statt einer von der Bank vermittelten Lösung — ermöglicht häufig deutlich günstigere Konditionen.
Häufige Fragen
- Reicht eine fallende Versicherungssumme?
- Bei Annuitätendarlehen häufig ja. Wichtig ist, dass die Kurve der Versicherungssumme nicht unter der Restschuld liegt.
- Wer sollte versichert werden?
- Beide Darlehensnehmer — am besten in zwei separaten Verträgen mit der jeweiligen Restschuld als Summe.
- Wie lange sollte die Laufzeit sein?
- Mindestens bis zur erwarteten Volltilgung; oft mit Sicherheitspuffer.
- Lohnt eine Restschuldversicherung der Bank?
- Eine eigenständige RLV ist meist günstiger und transparenter als bankgebundene Restschuldversicherungen.
- Was passiert nach Tilgung?
- Der Vertrag kann gekündigt oder zur freien Hinterbliebenenabsicherung weitergeführt werden.