Risikolebensversicherung für Kreditnehmer und Immobilienbesitzer
Wer einen Immobilienkredit oder eine größere Finanzierung trägt, sollte sicherstellen, dass die Restschuld im Todesfall nicht zur Belastung für die Familie wird. Eine Risikolebensversicherung deckt genau diese Lücke ab — gezielt, sachlich und in der Regel zu sehr niedrigen Beiträgen.
Was passiert mit dem Kredit, wenn der Hauptverdiener stirbt?
Ein Immobilienkredit läuft auch dann weiter, wenn die Person, die ihn hauptsächlich abbezahlt, stirbt. Bank und Kreditvertrag interessieren sich nicht dafür, ob ein Einkommen weggebrochen ist. Hinterbliebene stehen dann oft vor einer harten Entscheidung.
- Die monatliche Rate wird ohne das Einkommen der verstorbenen Person für die Familie schwer bis gar nicht tragbar.
- Kommt es zu Zahlungsausfällen, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Eigenheims.
- Eine Umfinanzierung oder ein Verkauf unter Zeitdruck führt regelmäßig zu deutlichen Verlusten.
- Banken verlangen für die Kreditzusage zunehmend explizit eine Risikolebensversicherung in Höhe der Darlehenssumme.
Wie die Restschuld gezielt abgesichert wird
Eine Risikolebensversicherung — typischerweise mit fallender Versicherungssumme — wird so gewählt, dass sie zu jedem Zeitpunkt die noch offene Kreditrestschuld abdeckt. Im Todesfall wird der Kredit aus der Versicherungsleistung getilgt, die Immobilie bleibt bei der Familie.
- Konstante Versicherungssumme: deckt die volle Darlehenssumme über die gesamte Laufzeit ab — einfache Variante.
- Fallende (annuitätische) Versicherungssumme: passt sich an den Tilgungsverlauf an, deutlich günstiger im Beitrag.
- Laufzeit deckt typischerweise die Zinsbindung oder die volle Tilgungsphase ab.
- Bezugsrecht oft zugunsten der Bank, alternativ Ehepartner — beides ist möglich und wird im Vertrag fixiert.
Häufige Fragen
- Verlangt die Bank wirklich eine Risikolebensversicherung für die Baufinanzierung?
- Viele Banken setzen bei größeren Immobiliendarlehen eine Risikolebensversicherung als Voraussetzung für die Kreditzusage — vor allem dann, wenn nur ein Hauptverdiener für die Tilgung zuständig ist oder wenn die Kreditsumme im Verhältnis zum Einkommen hoch ist. Auch ohne strikte Pflicht ist die Absicherung in nahezu allen Fällen empfehlenswert.
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme im Verhältnis zum Kredit sein?
- Die Versicherungssumme sollte mindestens der noch offenen Restschuld zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechen. Bei einer fallenden Versicherungssumme wird der Verlauf an den Tilgungsplan angepasst, bei einer konstanten Summe wird die ursprüngliche Darlehenssumme über die gesamte Laufzeit abgesichert.
- Konstante oder fallende Versicherungssumme — was ist besser?
- Eine fallende Versicherungssumme ist günstiger und exakt auf die Restschuld zugeschnitten. Eine konstante Summe ist etwas teurer, hinterlässt im Todesfall aber zusätzlich Spielraum, weil nach Tilgung des Kredits noch Geld übrig bleibt. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt vom Schutzziel und Familienkontext ab.
- Sollte die Bank Bezugsberechtigte sein?
- Üblich sind zwei Varianten: Entweder erhält die Bank ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht in Höhe der Restschuld, oder das Bezugsrecht liegt beim Ehepartner, der den Kredit dann eigenständig ablöst. Beide Wege sind möglich; rechtlich sicher ist eine klare schriftliche Regelung im Versicherungsvertrag.
- Was passiert nach Ablauf der Zinsbindung?
- Wenn die Risikolebensversicherung nur über die Zinsbindungsphase läuft, lohnt es sich, die Anschlussfinanzierung gemeinsam mit einer Verlängerung oder Anpassung des Versicherungsvertrags zu planen. Eine längere Vertragslaufzeit von Anfang an erspart spätere neue Risikoprüfungen.
- Reicht eine Restschuldversicherung der Bank nicht aus?
- Restschuldversicherungen, die direkt über die Bank verkauft werden, sind erfahrungsgemäß deutlich teurer und decken oft weniger ab. Eine eigenständige Risikolebensversicherung ist in den allermeisten Fällen flexibler, günstiger und transparenter.
- Wie schnell wird im Todesfall der Kredit getilgt?
- Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Sterbeurkunde, Vertrag, Identitätsnachweis) zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe in der Regel innerhalb weniger Wochen aus. Mit dieser Auszahlung kann die Restschuld direkt bei der Bank getilgt werden.