Risikolebensversicherung für Alleinverdiener
Wenn das gesamte Familieneinkommen auf einer einzigen Person ruht, hängt im Worst Case alles am Leben dieser Person. Eine Risikolebensversicherung schließt genau diese Lücke und schützt Partner und Kinder vor einem finanziellen Absturz.
Was passiert, wenn das einzige Einkommen wegfällt?
Ein-Verdiener-Haushalte sind besonders verletzlich: Stirbt die alleinverdienende Person, bricht das gesamte Familieneinkommen auf einen Schlag weg. Was bleibt, sind Verpflichtungen, die unabhängig von dieser Person weiterlaufen.
- Miete oder Kreditrate, Strom, Versicherungen, Lebenshaltung — alles läuft weiter, aber kein Einkommen kommt herein.
- Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ersetzt nur einen kleinen Teil des bisherigen Nettoeinkommens.
- Der überlebende Partner steht oft vor der Aufgabe, kurzfristig Vollzeit arbeiten zu müssen — bei gleichzeitiger Alleinverantwortung für die Kinder.
- Ohne private Vorsorge sind Ersparnisse meist innerhalb weniger Monate aufgebraucht.
Wie die Risikolebensversicherung das Einkommen ersetzt
Eine ausreichend dimensionierte Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Familie das fehlende Einkommen über mehrere Jahre überbrücken kann. Damit gewinnt der überlebende Partner Zeit, um sich neu zu orientieren — beruflich, persönlich und finanziell.
- Versicherungssumme so wählen, dass sie das Nettoeinkommen mehrerer Jahre ersetzt.
- Laufzeit so lang, bis Kinder selbständig sind oder der Partner ein eigenes Einkommen aufgebaut hat.
- Auszahlung erfolgt steuerfrei an den Bezugsberechtigten innerhalb der gesetzlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge.
- Geringe Beiträge, weil keine Sparkomponente enthalten ist — reine Risikoabsicherung.
Häufige Fragen
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Alleinverdiener sein?
- Eine etablierte Faustregel sind das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens, mindestens jedoch so viel, dass die Familie damit fünf bis zehn Jahre den bisherigen Lebensstandard halten kann — inklusive Miete oder Kredit, Lebenshaltung und Ausbildung der Kinder.
- Reicht die gesetzliche Witwen- oder Witwerrente nicht aus?
- In der Regel nein. Die Witwen- bzw. Witwerrente liegt je nach Konstellation häufig bei 25 bis 55 % der Rente, die der verstorbene Partner gehabt hätte — und wird zudem auf eigene Einkünfte angerechnet. Für eine Familie mit Kindern entsteht daraus fast immer eine deutliche Versorgungslücke.
- Lohnt sich die Versicherung auch, wenn ich mittleren Alters bin?
- Ja. Die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter, sind aber bei guter Gesundheit auch zwischen 40 und 50 in vielen Fällen noch gut tragbar. Wichtig ist nur, nicht zu lange zu warten: Mit jedem Jahr werden Risikoprüfung und Beitrag aufwändiger.
- Was, wenn der Partner später wieder voll arbeiten geht?
- Die Versicherungssumme soll genau diese Übergangszeit absichern, in der der Partner sich neu aufstellen muss. Sobald wieder ein eigenes Einkommen aufgebaut ist, kann die Vertragslaufzeit oder die Summe in einem Folgevertrag reduziert werden.
- Sollte ich die Hausarbeit des nicht erwerbstätigen Partners auch absichern?
- Wenn der nicht erwerbstätige Partner Kinderbetreuung und Haushalt übernimmt, hat das einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Fällt diese Person aus, müssen Betreuung und Haushaltsführung finanziert werden. In vielen Familien ist daher eine kleinere Police auch für diesen Partner sinnvoll.
- Was kostet eine Risikolebensversicherung für Alleinverdiener?
- Für eine 35- bis 45-jährige, gesunde, nichtrauchende Person mit 400.000 € Versicherungssumme und 20 Jahren Laufzeit liegen die Beiträge je nach Anbieter häufig im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat. Genaue Werte erhalten Sie über das externe Online-Formular des Partners.
- Was passiert, wenn ich die Beiträge irgendwann nicht mehr zahlen kann?
- Bei kurzfristigen Engpässen erlauben viele Anbieter eine Beitragsstundung oder eine vorübergehende Reduzierung der Versicherungssumme. Wird der Vertrag vollständig gekündigt, endet der Versicherungsschutz — eine spätere neue Police bedeutet meist höhere Beiträge wegen des höheren Eintrittsalters.