Risikolebensversicherung für Selbstständige und Freiberufler
Unregelmäßiges Einkommen, laufende Kredite ohne Rückhalt eines Arbeitgebers und keine vergleichbare gesetzliche Hinterbliebenenrente: Selbstständige tragen das volle finanzielle Risiko für ihre Familie. Eine Risikolebensversicherung sichert genau diese Verpflichtungen ab — auch in höheren Versicherungssummen.
Warum Selbstständige ein höheres finanzielles Risiko tragen
Wer selbstständig arbeitet, hat keinen Arbeitgeber, der im Todesfall einspringt — und in der Regel auch keine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente in nennenswerter Höhe. Gleichzeitig ist das Einkommen häufig unregelmäßig, und bestehende Kredite wurden ohne den Rückhalt eines festen Angestelltenverhältnisses aufgenommen.
- Unregelmäßiges Einkommen: Familie hat keine Rücklagen-Routine wie bei festem Gehalt — fällt der Hauptverdiener weg, fehlt jede Planungsgrundlage.
- Privat- und Geschäftskredite (Praxisfinanzierung, Werkstatt, Maschinen, Immobilie) laufen weiter — Banken stundeten oder gestalten ohne abgesicherten Verdiener selten kulant.
- Gesetzliche Witwen- bzw. Witwerrente steht vielen Selbstständigen gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang zu.
- Geschäftspartner und Mitgesellschafter sind mitbetroffen, wenn ein Unternehmen plötzlich ohne Schlüsselperson weiterlaufen muss.
Wie eine Risikolebensversicherung Selbstständige absichert
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Einmalsumme an die Bezugsberechtigten. Selbstständige können damit sowohl private Hinterbliebene als auch betriebliche Verbindlichkeiten gezielt absichern — unabhängig von betrieblicher Altersvorsorge oder gesetzlicher Rentenversicherung.
- Versicherungssumme frei wählbar — orientiert an privatem Bedarf und betrieblicher Restschuld.
- Bezugsrecht flexibel: Partner, Kinder oder auch Mitgesellschafter als Bezugsberechtigte einsetzbar.
- Keine Bindung an gesetzliche Rentenversicherung oder betriebliche Versorgung — eigenständige Absicherung.
- Beiträge in der Regel als Privatausgabe abzugsfähig, sofern die Police nicht betrieblich zugeordnet wird.
Häufige Fragen
- Sind die Beiträge zur Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe abzugsfähig?
- In der Regel nein. Wenn die Risikolebensversicherung auf das Leben des Selbstständigen läuft und Bezugsberechtigter der Ehepartner oder die Kinder sind, handelt es sich um eine private Vorsorge — die Beiträge sind dann keine Betriebsausgaben. Wird die Police hingegen betrieblich zugeordnet und der Betrieb selbst ist Bezugsberechtigter (etwa zur Absicherung eines Betriebskredits), kann eine andere steuerliche Behandlung greifen. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei unregelmäßigem Einkommen sein?
- Bei unregelmäßigem Einkommen empfiehlt es sich, die Versicherungssumme nicht am Jahr mit dem höchsten Umsatz, sondern am Durchschnitt der letzten zwei bis drei Jahre zu orientieren — und daraus den Einkommenswegfall für die gewünschte Absicherungsdauer hochzurechnen. Zusätzlich sollten konkrete Verbindlichkeiten wie Betriebs- oder Privatkredite separat addiert werden. Eine in der Praxis verbreitete Faustregel ist das Drei- bis Fünffache des durchschnittlichen Jahreseinkommens plus offene Kreditrestschulden. Selbstständige kommen dadurch häufig auf deutlich höhere Versicherungssummen als Angestellte.
- Wie sichere ich einen Kredit ohne festes Angestelltenverhältnis ab?
- Banken stufen Kredite an Selbstständige bei der Risikobewertung in der Regel strenger ein als an Festangestellte und verlangen häufig eine Restschuldabsicherung — entweder über eine eigene Risikolebensversicherung oder über die teurere Restkreditversicherung der Bank. Eine eigenständige Risikolebensversicherung in Höhe der offenen Darlehenssumme ist in der Regel deutlich günstiger und flexibler. Das Bezugsrecht kann dabei zugunsten der Bank, des Ehepartners oder eines Mitgesellschafters ausgestaltet werden.
- Werde ich als Selbstständige/r bei der Risikoprüfung strenger bewertet?
- Die Selbstständigkeit selbst führt bei den meisten Versicherern nicht zu einer strengeren Risikoprüfung — entscheidend ist der konkret ausgeübte Beruf. Körperlich belastende oder gefahrengeneigte Tätigkeiten (z. B. Handwerk auf Gerüsten, Forstwirtschaft, bestimmte Bautätigkeiten) führen häufiger zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Bei beratenden, kaufmännischen oder bürogebundenen Selbstständigen liegt die Einstufung dagegen meist auf dem Niveau vergleichbarer Angestellter. Eine sorgfältig vorbereitete Risikovoranfrage hilft, die Annahmebereitschaft mehrerer Anbieter realistisch einzuschätzen.
- Kann der Geschäftspartner als Bezugsberechtigter eingesetzt werden?
- Ja. Bei Personengesellschaften oder engen Geschäftspartnerschaften ist es möglich, eine sogenannte Kreuzversicherung abzuschließen: Jeder Partner versichert das Leben des anderen und setzt den Überlebenden als Bezugsberechtigten ein. Die Auszahlung ermöglicht es dem überlebenden Partner, die Anteile des Verstorbenen zu übernehmen, ohne das Unternehmen auflösen oder Fremdkapital aufnehmen zu müssen. Die genaue Ausgestaltung sollte juristisch und steuerlich begleitet werden.
- Was ist der Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?
- Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall — sie sichert Hinterbliebene ab. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn die versicherte Person selbst nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann — also den eigenen Einkommensausfall. Beide Versicherungen schließen sich nicht aus; für Selbstständige ist die Kombination aus BU und Risikolebensversicherung häufig die vollständigere Absicherung.
- Was passiert mit dem Betrieb, wenn ich als Selbstständige/r sterbe?
- Das hängt von der Rechtsform ab. Bei einem Einzelunternehmen erlischt die Gewerbezulassung in der Regel mit dem Tod — Erben können den Betrieb fortführen, müssen es aber nicht. Bei Gesellschaften regelt der Gesellschaftsvertrag, ob der Anteil vererbt wird oder eingezogen wird. Eine Risikolebensversicherung zugunsten der Erben oder des Geschäftspartners kann in beiden Fällen dazu beitragen, den wirtschaftlichen Übergang finanziell abzufedern.