RLV zur Absicherung von Geschäftspartnern
In Personengesellschaften und kleineren Kapitalgesellschaften hängt der wirtschaftliche Erfolg häufig an wenigen Schlüsselpersonen. Fällt eine dieser Personen durch einen Todesfall plötzlich aus, kann das Unternehmen in eine Krise geraten. Die Risikolebensversicherung kann hier als Instrument der Unternehmensabsicherung eingesetzt werden.
Typische Konstellationen
Ein häufiges Szenario ist die wechselseitige Absicherung von zwei oder mehr Gesellschaftern. Stirbt einer, fließt die Versicherungssumme an die übrigen Gesellschafter und ermöglicht es ihnen, die Anteile des Verstorbenen aus dem Nachlass zu erwerben. Damit wird verhindert, dass Geschäftsanteile auf außerhalb des Unternehmens stehende Erben übergehen und betriebliche Stabilität gefährden.
Vertragsgestaltung
Üblich sind Über-Kreuz-Konstruktionen, bei denen jeder Gesellschafter Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eines Vertrags auf das Leben des jeweils anderen ist. So fließt die Versicherungssumme im Todesfall direkt an die übrigen Gesellschafter, ohne in den Nachlass des Verstorbenen zu fallen — ein wichtiger Aspekt für die erbschaftsteuerliche Behandlung.
- Über-Kreuz-Vereinbarung zwischen Gesellschaftern
- Bemessung der Versicherungssumme an Anteilswert
- Eindeutige vertragliche Regelung der Bezugsberechtigung
- Schriftliche gesellschaftsrechtliche Übereinkunft im Hintergrund
- Periodische Überprüfung bei Anteilsänderungen
Bemessung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme orientiert sich am wirtschaftlichen Wert des Geschäftsanteils sowie an einem realistischen Übernahmepreis. Auch laufende Verpflichtungen des Unternehmens — etwa Bürgschaften des verstorbenen Gesellschafters — sollten berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Bewertung im Vorfeld ist wichtig.
Steuerliche Beratung: Die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Behandlung einer geschäftlichen RLV ist komplex. Eine sorgfältige Beratung durch Steuerberatung und Rechtsanwaltschaft ist empfehlenswert.
Absicherung von Krediten
Auch zur Absicherung geschäftlicher Kredite kann eine RLV dienen. Verstirbt der Hauptschuldner, sichert die Auszahlung die Tilgung des Darlehens. In dieser Konstellation wird die Bezugsberechtigung häufig zugunsten der kreditgebenden Bank vereinbart.
Schlüsselpersonen-Absicherung
Eine Sonderform ist die Keyman-Insurance, also die Absicherung einer für das Unternehmen besonders wichtigen Person. Die Versicherungssumme fließt bei Tod dieser Person an das Unternehmen und kann zur Überbrückung der wirtschaftlichen Folgen — etwa zur Suche und Einarbeitung einer Nachfolge — verwendet werden.
Compagnon-Versicherung und Unternehmensfortführung
Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit wenigen Gesellschaftern ist der Tod eines Mitgesellschafters ein erhebliches wirtschaftliches Risiko: Der überlebende Partner muss die Anteile des Verstorbenen häufig kurzfristig erwerben, um die Unternehmensfortführung sicherzustellen und die Erben auszuzahlen. Eine Compagnon-Versicherung — die wechselseitige Versicherung der Geschäftspartner auf das Leben des jeweils anderen — stellt die hierfür erforderliche Liquidität bereit. Im Versicherungsfall fließt die Summe direkt an den überlebenden Partner, der die Anteile dann ohne Belastung des Unternehmens erwerben kann.
Die Versicherungssumme orientiert sich am Unternehmenswert beziehungsweise am Wert der zu erwerbenden Anteile. Bei wachsenden Unternehmen ist eine regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme sinnvoll — entweder durch eine Beitragsdynamik oder durch ausdrückliche Erhöhung im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie. Steuerlich ist die Compagnon-Versicherung in der Regel privat zu strukturieren: Beiträge werden aus dem Privatvermögen gezahlt, die Auszahlung im Todesfall ist nicht erbschaftsteuerpflichtig, sofern die wirtschaftliche Konstruktion sauber gestaltet ist. Bei größeren Unternehmen oder komplexen Gesellschaftsverhältnissen empfiehlt sich vor Vertragsabschluss eine Beratung durch einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt.
Bei Kapitalgesellschaften kann zudem eine Schlüsselpersonenversicherung — Keyman Insurance — sinnvoll sein. Hier sichert das Unternehmen das Leben einer für den Geschäftserfolg zentralen Person ab, etwa eines Gründers, geschäftsführenden Gesellschafters oder zentralen Vertriebsverantwortlichen. Im Versicherungsfall fließt die Summe an das Unternehmen und kompensiert wirtschaftliche Folgen des Ausfalls. Diese Konstruktion erfordert eine sorgfältige steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung; eine begleitende Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater ist Pflicht.
Vertragsgestaltung und gesellschaftsrechtliche Verankerung
Die Compagnon-Versicherung sollte mit der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung zur Anteilsübertragung verknüpft sein. Üblich ist eine Ankaufverpflichtung des überlebenden Partners gegenüber den Erben des verstorbenen Partners, deren Erfüllung durch die Versicherungsleistung sichergestellt wird. Ohne entsprechende vertragliche Regelung kann der Erbe Anteile am Unternehmen halten, ohne dass eine zwingende Übertragung an den überlebenden Partner besteht — ein erhebliches Risiko für die Unternehmensfortführung.
Steuerlich erfordert die Konstruktion sorgfältige Strukturierung: Beiträge werden in der Regel privat gezahlt, die Versicherungsleistung ist beim überlebenden Partner einkommensteuerlich nicht steuerpflichtig. Bei nicht-ehelichen Geschäftspartnern fällt die Versicherungsleistung jedoch in die ungünstige erbschaftsteuerliche Steuerklasse III mit niedrigem Freibetrag — bei höheren Versicherungssummen kann eine Stiftungslösung oder eine andere steueroptimierte Konstruktion sinnvoll sein. Eine begleitende Beratung durch Steuer- und Gesellschaftsrechtsexperten ist Pflicht.
Bei mehreren Gesellschaftern sollten die Versicherungssummen so kalkuliert werden, dass im Todesfall jedes Gesellschafters die verbleibenden Partner gemeinsam die Anteile übernehmen können — proportional zu ihren Beteiligungsverhältnissen. Bei Personengesellschaften mit drei oder vier Partnern entsteht so ein Geflecht aus Über-Kreuz-Verträgen, dessen Strukturierung sorgfältige steuerliche und gesellschaftsrechtliche Begleitung erfordert. Eine vollständige Dokumentation aller Verträge sollte gemeinsam mit den Gesellschaftsverträgen verwahrt werden.
Häufige Fragen
- Was ist eine Über-Kreuz-Konstruktion?
- Eine Vertragsgestaltung, bei der jeder Beteiligte Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eines Vertrags auf das Leben des jeweils anderen ist.
- Warum ist die Vertragsgestaltung erbschaftsteuerlich wichtig?
- Eine korrekte Über-Kreuz-Gestaltung vermeidet, dass die Auszahlung als Erbschaft oder Schenkung gewertet wird, was steuerliche Vorteile bringen kann.
- Wer ist Versicherungsnehmer bei Schlüsselpersonen-Absicherung?
- In der Regel das Unternehmen selbst. Die Versicherungssumme fließt im Todesfall an das Unternehmen.
- Wie wird die Versicherungssumme bemessen?
- Sie orientiert sich am Anteilswert, an Übernahmepreisen und an betrieblichen Verpflichtungen des Unternehmens.
- Brauche ich rechtliche Beratung?
- Ja. Die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Gestaltung ist komplex und sollte sorgfältig begleitet werden.